Sie haben eine Kündigung erhalten?

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von mehreren rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Kündigung sorgfältig und zeige Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

Ist die Kündigung wirksam?

Nicht jede Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis rechtlich wirksam. Ich prüfe, welche rechtlichen Anforderungen für Ihr Arbeitsverhältnis und Ihre Kündigung maßgeblich sind.

Dabei kontrolliere ich unter anderem, ob die Anforderungen an Form und Zugang eingehalten wurden, welche Kündigungsfrist gilt und ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Je nach Situation können auch eine vorausgegangene Abmahnung oder die Beteiligung eines Betriebsrats von Bedeutung sein.

Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine vereinbarte Probezeit sowie arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen können für die rechtliche Beurteilung eine Rolle spielen. Haben Sie eine Änderungskündigung erhalten, sind zusätzliche Besonderheiten zu berücksichtigen.

Ich kläre diese Fragen anhand Ihrer Kündigung und der konkreten Umstände Ihres Arbeitsverhältnisses und erläutere Ihnen verständlich, wie Ihre rechtliche Situation einzuschätzen ist.

Können Sie sich auf besonderen Kündigungsschutz berufen?

Für bestimmte Arbeitnehmergruppen sieht das Gesetz einen besonderen Kündigungsschutz vor, der über die allgemeinen Anforderungen an eine Kündigung hinausgeht. Ob ein solcher Schutz für Sie besteht, kann für die rechtliche Beurteilung Ihrer Kündigung von erheblicher Bedeutung sein.

Besonderer Kündigungsschutz besteht beispielsweise während einer Schwangerschaft oder Elternzeit, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder für Mitglieder des Betriebsrates/Personalrates. In diesen und weiteren Fällen gelten für eine Kündigung zusätzliche rechtliche Voraussetzungen.

Ich prüfe, ob Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation besonders vor einer Kündigung geschützt sind und welche zusätzlichen Anforderungen Ihr Arbeitgeber beachten musste. Anschließend erläutere ich Ihnen, welche Bedeutung dies für Ihre Kündigung und Ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten hat.

Was ist nach Erhalt einer Kündigung in zeitlicher Hinsicht zu beachten?

Nach einer Kündigung sind verschiedene Fristen zu beachten, die unabhängig voneinander laufen.

Drei Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Wenn Sie sich gegen die Kündigung Ihres Arbeitgebers verteidigen wollen, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Ihnen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam – selbst wenn sie vielleicht unwirksam gewesen wäre.

Meldung bei der Agentur für Arbeit

Unabhängig von einer Kündigungsschutzklage sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Diese Meldung muss grundsätzlich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen; liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der tatsächlichen Beendigung weniger als drei Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach dieser Kenntnis erfolgen. Eine verspätete Meldung kann sich auf Ihr Arbeitslosengeld auswirken. Diese Meldepflicht ersetzt keine Kündigungsschutzklage und umgekehrt.

Da beide Fristen unabhängig voneinander und zum Teil parallel laufen, sollten Sie Ihre Kündigung möglichst zeitnah rechtlich prüfen lassen.

Welche Lösung passt zu Ihrer Situation?

Nach einer Kündigung können unterschiedliche Ziele im Vordergrund stehen. Vielleicht möchten Sie Ihr Arbeitsverhältnis fortsetzen. Vielleicht kommt für Sie eine Beendigung in Betracht, wenn die Bedingungen stimmen.

Ich bespreche mit Ihnen, welches Ziel für Sie wichtig ist und welche rechtlichen Möglichkeiten dafür bestehen. Auch eine einvernehmliche Lösung oder eine Abfindung können dabei eine Rolle spielen. Daran richten wir das weitere Vorgehen aus.

Wie kann ich Sie unterstützen?

Nach der rechtlichen Einschätzung Ihrer Situation übernehme ich für Sie die weiteren Schritte. Dazu gehört, dass ich die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber oder dessen Vertretung führe und außergerichtlich eine Lösung anstrebe, die zu Ihrem Ziel passt.

Lässt sich keine Einigung erzielen oder ist eine gerichtliche Klärung erforderlich, vertrete ich Sie vor dem Arbeitsgericht. Wichtige Entscheidungen bespreche ich vorher mit Ihnen, damit Sie jederzeit wissen, woran Sie sind.

Schildern Sie mir Ihre Situation

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, nehmen Sie am besten zeitnah Kontakt zu mir auf. Gemeinsam besprechen wir die weiteren Schritte.

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