Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten?

Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht prüfe ich die Vereinbarung, bevor Sie unterschreiben und zeige Ihnen deren Bedeutung für Ihre Situation.

Welche Bedeutung hat ein Aufhebungsvertrag für Sie?

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Sie und Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das unterscheidet sich grundlegend von einer Kündigung, bei der Ihr Arbeitgeber die Beendigung einseitig erklärt.

Die Beendigung kommt hier durch Ihre Zustimmung zustande. Welche Folgen sich daraus für Sie ergeben, hängt von der konkreten Vereinbarung und Ihrer persönlichen Situation ab.

Ich kläre mit Ihnen, welche Auswirkungen die Vereinbarung auf Ihr Arbeitsverhältnis hat.

Worauf kommt es bei den Vertragsbedingungen an?

Ein Aufhebungsvertrag regelt mehr als nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Neben dem Beendigungszeitpunkt können beispielsweise eine Abfindung, die Freistellung, der Umgang mit Resturlaub und Überstunden sowie das Arbeitszeugnis Teil der Vereinbarung sein.

Häufig enthalten Aufhebungsverträge außerdem eine Ausgleichs- oder Erledigungsklausel. Solche Klauseln können dazu führen, dass mit der Vereinbarung auch weitere, bislang nicht ausdrücklich genannte Ansprüche erledigt sind. Für die rechtliche Bewertung kommt es deshalb auf die Vereinbarung in Gänze an und nicht nur auf einzelne Punkte wie z.B. eine Abfindung.

Ich betrachte die Regelungen im Zusammenhang und erläutere Ihnen, welche davon für Ihre Situation besonders relevant sind.

Welche Folgen kann ein Aufhebungsvertrag für den Bezug von Arbeitslosengeld I haben?

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann sich auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Insbesondere kann es zu einer Sperrzeit kommen. Ob es dazu kommt, ist eine Frage des Einzelfalls. Mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld gehören deshalb zu den Punkten, die bei der Bewertung eines Aufhebungsvertrags berücksichtigt werden müssen. Ich beziehe diesen Aspekt in meine Prüfung ein und bespreche mit Ihnen, welche Rolle er für Ihre persönliche Situation spielt.

Ist noch Verhandlungsspielraum?

Ein vorgelegter Aufhebungsvertrag muss nicht zwingend unverändert angenommen werden. Ob und in welchem Umfang noch Verhandlungsspielraum besteht, hängt von Ihrer Ausgangslage und der Verhandlungsbereitschaft Ihres Arbeitgebers ab.

Welche Punkte dabei im Vordergrund stehen sollten, richtet sich nach Ihren persönlichen Interessen und Zielen.

Wenn Verhandlungsbedarf besteht, vertrete ich Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber und begleite die weiteren Verhandlungen.

Sprechen wir über Ihren Aufhebungsvertrag

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorliegt, können Sie sich mit dem Entwurf an mich wenden. Ich sehe mir die Vereinbarung an und wir besprechen gemeinsam, was für Ihre Entscheidung wichtig ist.

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