Sie möchten ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden?

Ein Aufhebungsvertrag kann je nach Situation eine Alternative zur Kündigung sein. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bespreche ich mit Ihnen Ihre Ausgangslage, unterstütze Sie bei der Ausgestaltung der Vereinbarung und begleite die Verhandlung mit dem Beschäftigten.

Ist eine einvernehmliche Beendigung in Ihrer Situation sinnvoll?

Eine einvernehmliche Beendigung kann für Sie aus unterschiedlichen Gründen infrage kommen. Dabei können rechtliche Risiken einer Kündigung, ein bestimmter Beendigungszeitpunkt oder Ihr Interesse an einer einvernehmlichen Regelung eine Rolle spielen.

Ob eine einvernehmliche Beendigung tatsächlich der passende Weg ist, lässt sich nur anhand Ihrer konkreten Ausgangslage sowie Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen beurteilen. Ein Aufhebungsvertrag ist dabei weder grundsätzlich vorzugswürdig noch automatisch die sicherere Lösung.

Ich schätze mit Ihnen ein, ob eine einvernehmliche Beendigung für Sie infrage kommt und welche Punkte dabei den Ausschlag geben.

Welche Punkte sollte eine Vereinbarung regeln?

Welche Regelungen sinnvoll sind, richtet sich danach, was mit der einvernehmlichen Beendigung für Sie konkret erreicht werden soll. Aus diesem Ziel ergibt sich, wie umfassend die Vereinbarung ausfällt und welche Punkte darin aufgenommen werden.

Je nach Zielsetzung können etwa der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung oder die Erteilung eines Arbeitszeugnisses geregelt werden. Auch eine Abfindung sowie offene Ansprüche auf Resturlaub und Überstunden können Teil der Vereinbarung sein. Für eine möglichst umfassende Regelung kann zudem eine Ausgleichs- oder Erledigungsklausel infrage kommen, mit der weitere Ansprüche abschließend erfasst werden.

Ich stimme die einzelnen Regelungen mit Ihnen auf Ihre Ziele ab.

Wie werden die einzelnen Punkte zu einer stimmigen Vereinbarung?

Bei einem Aufhebungsvertrag kommt es nicht nur darauf an, welche Punkte geregelt werden. Ebenso wichtig ist, wie die einzelnen Regelungen aufeinander abgestimmt sind und welche Bedeutung sie für die Vereinbarung insgesamt haben.

Die Vereinbarung sollte deshalb als Ganzes betrachtet werden und die von Ihnen angestrebte Lösung in ihren verschiedenen Regelungen widerspiegeln.

Ich gestalte auf dieser Grundlage einen Vertragsentwurf, der Ihre Interessen vollumfänglich berücksichtigt.

Wie wird die Verhandlung mit dem Beschäftigten vorbereitet und geführt?

Ein Vertragsentwurf führt noch nicht zu einer Einigung. Ein Aufhebungsvertrag setzt die Einigung mit dem Beschäftigten und die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform voraus. Für den Verlauf der Verhandlung sind sowohl Ihre Ausgangslage als auch die Verhandlungsbereitschaft des Beschäftigten maßgeblich.

Die Verhandlung sollte deshalb an Ihren Interessen und Zielen ausgerichtet werden.

Ich bereite die Verhandlung mit Ihnen vor und führe diese auf Wunsch für Sie.

Lassen Sie uns über die einvernehmliche Trennung von einem Beschäftigten sprechen

Wenn Sie eine einvernehmliche Beendigung in Betracht ziehen, können Sie sich an mich wenden. Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihr konkretes Anliegen.

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