Ihre Arbeitsverträge sollen zu Ihrem Unternehmen passen?
Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht prüfe ich bereits bestehende Verträge, passe sie bei Bedarf an oder erstelle neue Verträge.
Wie fließen Tätigkeit und betriebliche Gegebenheiten in einen Arbeitsvertrag ein?
Welche Tätigkeit vereinbart wird und wie ein Betrieb organisiert ist, kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Daraus können sich unterschiedliche Anforderungen an einen Arbeitsvertrag ergeben.
Bei der Gestaltung eines neuen Arbeitsvertrags ist deshalb nicht nur die einzelne Regelung entscheidend, sondern auch, wie die Regelungen zusammenwirken.
Ich berücksichtige dies bei der Gestaltung und erstelle für Sie einen Arbeitsvertrag, der Ihren konkreten Anforderungen im Unternehmen gerecht wird.
Wann kann eine erneute Prüfung Ihrer Arbeitsverträge sinnvoll sein?
Ein Arbeitsvertrag wird zu einem bestimmten Zeitpunkt erstellt. Gesetzliche Regelungen und die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung entwickeln sich stetig weiter. Deshalb kann eine erneute Prüfung bereits bestehender Vertragsregelungen sinnvoll sein.
Das bedeutet nicht, dass jede bestehende Regelung geändert werden muss. Erst eine Prüfung zeigt, ob eine Regelung unverändert bleiben kann oder ob eine Anpassung im konkreten Fall sinnvoll ist.
Ich prüfe die einzelnen Regelungen Ihrer bestehenden Arbeitsverträge, zeige mögliche Anpassungen auf und setze diese auf Wunsch für Sie um.
Ich unterstütze Sie bei Ihren Arbeitsverträgen
Sprechen Sie mich gerne an, wenn es um einen Ihrer Arbeitsverträge geht.
Kontakt aufnehmen