Sie möchten einen Beschäftigten abmahnen?
Eine Abmahnung kann für das weitere Arbeitsverhältnis erhebliche Bedeutung haben. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht ordne ich Ihre Situation rechtlich ein und unterstütze Sie bei der Vorbereitung.
Ist eine Abmahnung in Ihrer Situation das richtige Mittel?
Nicht jedes Verhalten, mit dem Sie als Arbeitgeber unzufrieden sind, stellt bereits eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung dar, die eine Abmahnung rechtfertigt. Ob das der Fall ist, hängt vom konkreten Verhalten des Beschäftigten und den Umständen des Einzelfalls ab.
Liegt eine solche Pflichtverletzung vor, bedeutet das noch nicht zwingend, dass eine Abmahnung auch der passende Schritt ist. Dabei spielt neben der rechtlichen Zulässigkeit auch eine Rolle, welche Bedeutung sie für das weitere Arbeitsverhältnis haben soll.
Ich ordne für Sie ein, ob eine Abmahnung in Ihrer Situation arbeitsrechtlich in Betracht kommt und ob sie für das weitere Vorgehen der passende Schritt ist.
Worauf kommt es bei einer Abmahnung an?
Steht fest, dass eine Abmahnung grundsätzlich in Betracht kommt, kommt es auch auf ihre konkrete Ausgestaltung an. Der erhobene Vorwurf muss den zugrunde liegenden Sachverhalt zutreffend und nachvollziehbar wiedergeben.
Dabei ist nicht nur entscheidend, was dem Beschäftigten vorgeworfen wird, sondern auch, wie dieser Vorwurf in der Abmahnung zum Ausdruck kommt. Fehler bei der inhaltlichen Ausgestaltung können dazu führen, dass die Abmahnung rechtlich angreifbar ist.
Ich prüfe den zugrunde liegenden Sachverhalt und unterstütze Sie dabei, die Abmahnung auf dieser Grundlage sorgfältig vorzubereiten.
Welche Bedeutung hat die Abmahnung für eine mögliche Kündigung?
Eine Abmahnung kann für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung von Bedeutung sein, wenn sich ein vergleichbares Fehlverhalten wiederholt. Das bedeutet nicht, dass eine Abmahnung in jedem Fall Voraussetzung einer späteren Kündigung ist oder dass mit ihrem Ausspruch bereits eine Kündigung beabsichtigt sein muss.
Ich berücksichtige die mögliche spätere Bedeutung der Abmahnung und bespreche mit Ihnen, welche Rolle sie in Ihrer konkreten Situation spielt.
Wie kann ich Sie unterstützen?
Ich prüfe den Sachverhalt und die relevanten Unterlagen und beurteile Ihre Situation arbeitsrechtlich. Auf dieser Grundlage unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung der Abmahnung.
Das weitere Vorgehen stimmen wir gemeinsam ab. Auch nach Ausspruch der Abmahnung stehe ich Ihnen bei Bedarf zur Seite.
Sprechen wir, bevor Sie die Abmahnung aussprechen
Wenn Sie einen Beschäftigten abmahnen möchten, nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Wir besprechen Ihre Situation und das mögliche weitere Vorgehen.
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