Sie möchten über eine Abfindung verhandeln?

Ob eine Abfindung infrage kommt und welche Höhe verhandelbar ist, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Ausgangslage, bespreche mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und vertrete Ihre Interessen bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann ausnahmsweise ein Abfindungsanspruch bestehen. Ob Ihnen eine Abfindung zusteht oder sich eine aushandeln lässt, richtet sich nach den konkreten Umständen.

Auch wenn kein Anspruch auf eine Abfindung besteht, kann deshalb Raum für Verhandlungen bestehen. Entscheidend sind die rechtliche und tatsächliche Ausgangslage sowie die Interessen beider Seiten.

Ich kläre für Sie, ob ein Anspruch besteht und ob sich Verhandlungsspielraum ergibt.

Wovon hängt die Höhe einer Abfindung ab?

Wie hoch eine Abfindung ausfallen kann, lässt sich nicht nach einem allgemeingültigen Maßstab bestimmen.

Dabei können insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken einer möglichen Kündigung sowie die jeweilige Verhandlungssituation eine Rolle spielen, ohne dass sich daraus eine bestimmte Höhe ableiten ließe. Weitere Gesichtspunkte können hinzukommen.

Ich schätze für Sie ein, welche dieser Gesichtspunkte besonders ins Gewicht fallen.

Ich unterstütze Sie bei einer möglichen Abfindung

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. Ich bespreche mit Ihnen Ihre Fragen dazu.

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